Sareu2002
Die Mitgliedschaft zum Christentum des Betreffenden bei einer Säuglingstaufe, ist in der Regel ohne die Zustimmung des Betreffenden zustande gekommen und wird von der Kirche natürlich nicht problematisiert. Dabei könnte man diese Praktiken in Verbindung mit dem von der Kirche geschürten Jenseits-Ängsten (weswegen es ja auch die "Nottaufe" gibt) auch als "Zwangschristianisierung" bezeichnen. Und gerade selbstständig denkende und freiheitsliebende Menschen nehmen diesen Zustand später nicht einfach als gottgegeben hin, sondern korrigieren ihn oftmals durch einen Kirchenaustritt.
Und hier erweitert nun die Kirche selbstherrlich ihren Auftrag an ihren Mitgliedern, und sie greift dazu direkt die möglichen Alternativen an, die sich einem Kirchenaussteiger bieten, in erster Linie religiöse Minderheiten. Theologisch wird dies damit gerechtfertigt, dass man weiter eine Art Besitzrecht auf die Seele des Aussteigers reklamiert. Beispielhaft wird dies in einem Brief des bayerischen Landesbischofs Johannes Hanselmann (dem ehemaligen Vorgesetzten von Friedrich-Wilhelm Haack und Wolfgang Behnk) deutlich, in dem es heißt: "Ich möchte Ihnen aber nur zu bedenken geben, dass man aus der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde, nicht aus- und eintreten kann wie bei einem Verein, wenn man anderswo etwas gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt. Man kann Gott den Bund, den er in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat, nicht einfach kündigen." (Brief vom 6.9.1985 an A. Emtmann) Das mag gut gemeint gewesen sein. Doch es ist nicht nur scheinheilig, sondern diabolisch, v. a., weil man einmal mehr "Gott" kirchlich vereinnahmt. Und in diesem Zusammenhang wird auch das "Anderswo" verteufelt, das dem ehemaligen evangelischen oder katholischen Kirchenmitglied heute "mehr zusagt". Auf diese Weise wird sowohl ein lösbarer Familienkonflikt als auch ein fortgeschrittener Rosenkrieg zu einer apokalyptischen Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse hochstilisiert, bei dem die Fronten von Anfang an klar sind und die nicht nur Kleinfamilien zerstören, sondern ganze Familiensippen ins Unglück stürzen kann.
Und hier erweitert nun die Kirche selbstherrlich ihren Auftrag an ihren Mitgliedern, und sie greift dazu direkt die möglichen Alternativen an, die sich einem Kirchenaussteiger bieten, in erster Linie religiöse Minderheiten. Theologisch wird dies damit gerechtfertigt, dass man weiter eine Art Besitzrecht auf die Seele des Aussteigers reklamiert. Beispielhaft wird dies in einem Brief des bayerischen Landesbischofs Johannes Hanselmann (dem ehemaligen Vorgesetzten von Friedrich-Wilhelm Haack und Wolfgang Behnk) deutlich, in dem es heißt: "Ich möchte Ihnen aber nur zu bedenken geben, dass man aus der Kirche, in die man durch die heilige Taufe eingegliedert wurde, nicht aus- und eintreten kann wie bei einem Verein, wenn man anderswo etwas gefunden hat, was einem vielleicht mehr zusagt. Man kann Gott den Bund, den er in der heiligen Taufe mit uns geschlossen hat, nicht einfach kündigen." (Brief vom 6.9.1985 an A. Emtmann) Das mag gut gemeint gewesen sein. Doch es ist nicht nur scheinheilig, sondern diabolisch, v. a., weil man einmal mehr "Gott" kirchlich vereinnahmt. Und in diesem Zusammenhang wird auch das "Anderswo" verteufelt, das dem ehemaligen evangelischen oder katholischen Kirchenmitglied heute "mehr zusagt". Auf diese Weise wird sowohl ein lösbarer Familienkonflikt als auch ein fortgeschrittener Rosenkrieg zu einer apokalyptischen Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse hochstilisiert, bei dem die Fronten von Anfang an klar sind und die nicht nur Kleinfamilien zerstören, sondern ganze Familiensippen ins Unglück stürzen kann.